TOYOTA Toyota.one - Zukunft in Balance

Toyota.one Überleitung

Paritätische Kommission

Die sogenannte "paritätische Kommission" ist ein in der Betriebsvereinbarung zu Toyota.one bzw. in der Betriebsvereinbarung zur Überleitung in Toyota.one definiertes Gremium. Sie dient der Klärung von eventuellen Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitarbeitenden und Unternehmen.

Die paritätische Kommission besteht aus je 3 Vertretern der Geschäftsleitung und des Betriebsrats und ist beschlussfähig, wenn von jeder Partei mindestens 2 Kommissionsmitglieder anwesend sind. Die Beschlüssen werden im Konsens gefasst.

Steine im Sand