TOYOTA Toyota.one - Zukunft in Balance

Toyota.one Überleitung

Garantierente Tod (Hinterbliebenenrente)

Die Garantierente Tod entspricht für den/die hinterbliebene/n Ehepartner/in bzw. eingetragene/r Lebenspartner/in 60 % der Garantierente Alter bzw. Invalidität. Kindergeldberechtigte, unverheiratete Kinder erhalten 10 % (Halbwaisen) bzw. 20 % (Vollwaisen) der bisherigen Rente oder fiktiven Invalidenrente.

Die Auszahlung der Garantierente Tod erfolgt zusammen mit den Leistungen aus dem Toyota.one Basiskonto.

Bei der Auszahlung der Garantierente ist zu beachten:

Ist die Witwe bzw. der Witwer bzw. der/die eingetragene Lebenspartner/-in mehr als 15 Jahre jünger als der/die Verstorbene, so wird die Garantierente als Witwen- bzw. Witwer-Rente für jedes volle Jahr des weiteren Altersunterschied um 3 % gekürzt.

Der Anspruch für die Garantierente für die/den Witwe/r besteht nur dann, wenn die Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft vor Vollendung des 60. Lebensjahrs des Mitarbeitenden geschlossen wurde und bis zum Zeitpunkt des Todes bestanden hat.
Die Zahlung der Garantierente an die/den Witwe/r endet in dem Monat, in dem die/der Witwe/r sich wieder verheiratet oder eine neue Lebenspartnerschaft eingetragen wird. Als Abfindung der Garantierente wird einmalig das 24-fache der zuletzt bezogenen Garantierente gezahlt.

Insgesamt dürfen Witwen- bzw. Witwer-Rente und Waisenrente die ursprüngliche Garantierente Alter bzw. fiktive Garantierente Invalidität nicht übersteigen. Andernfalls werden sie anteilig gekürzt.

Auch bei der Garantierente Todesfall gilt: Sollten Sie Toyota vorzeitig mit einer unverfallbaren Anwartschaft verlassen, wird die Garantierente zeitanteilig aufrechterhalten.

Wichtig für Mitarbeitende, die sich für den Wechsel in Toyota.one entschieden haben: Ihren Hinterbliebenen steht neben der Garantierente Tod das Versorgungsguthaben auf Ihrem Toyota.one Basiskonto in voller Höhe zu. (Toyota.one Auszahlung Todesfall)

Steine im Sand