TOYOTA Toyota.one - Zukunft in Balance

Toyota.one Basiskonto

Auszahlung Invalidität - wann wird ausgezahlt? Die Voraussetzungen

Wenn Sie vor Erreichen der Altersgrenze bei Toyota wegen Invalidität (Erwerbsminderung) ausscheiden und von diesem Zeitpunkt an eine unbefristete gesetzliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten, können Sie sich das Versorgungsguthaben auszahlen lassen.

Nach dem Sozialgesetzbuch gelten Mitarbeiter/-innen als voll erwerbsgemindert, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Teilweise erwerbsgemindert sind Mitarbeiter/-innen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes maximal sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können.

Als Nachweis einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung dient Ihr Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers.

Allerdings können Sie im Invaliditätsfall Ihr Versorgungsguthaben bis zum Erreichen der Altersgrenze auf dem Toyota.one Basiskonto stehen lassen. Das heißt, Sie können den Zeitpunkt der Auszahlung so bestimmen, wie er am besten in Ihre finanzielle Planung passt. Sollten Sie die Auszahlung Ihres Versorgungsguthabens nicht sofort beantragen, wird Ihr Konto beitragsfrei weitergeführt und Sie profitieren weiterhin von den Fondserträgen.

Was wird ausgezahlt? Die Höhe der Toyota.one Leistung im Invaliditätsfall

Grundsätzlich gilt auch hier: Ausgezahlt wird das Versorgungsguthaben auf dem Toyota.one Basiskonto. Für den Fall, dass Sie bis zum Eintritt der Invalidität noch kein ausreichendes Kapital ansparen konnten, bietet Toyota.one einen zusätzlichen Risikoschutz: das Garantiekapital.

Garantiekapital – ein zusätzlicher Risikoschutz im Invaliditätsfall

Abhängig von Ihrem Eintrittsalter bei Toyota und Ihrem Einkommen wird ein individuelles Garantiekapital bestimmt. Liegt Ihr Versorgungsguthaben auf dem Toyota.one Basiskonto (inkl. Fondsrendite bzw. Garantiezins) unterhalb des Toyota.one Garantiekapitals, wird Ihr Versorgungsguthaben im Invaliditätsfall auf das Toyota.one Garantiekapital angehoben.

Das Toyota.one Garantiekapital ergibt sich durch die Multiplikation Ihrer auf dem letzten Kontoauszug ausgewiesenen beitragsfähigen Bezüge mit einem Risikofaktor. Solange Sie noch keinen Kontoauszug erhalten haben gelten als beitragsfähige Bezüge das 12-fache des zuletzt vereinbarten monatlichen Grundgehaltes. Der Risikofaktor hängt von Ihrem Alter beim Eintritt bei Toyota ab:

Berechnung
Garantiekapital:
Beitragsfähige Bezüge* x Risikofaktor
 
* (vor Eintritt des Versorgungsfalls)
Eintrittsalter Risikofaktor
bis Alter 39 0,5
bis Alter 49 0,35
bis Alter 59 0,15
bis Alter 60 0,05

 

Als Eintrittsalter gilt die Differenz zwischen dem jeweiligen Kalenderjahr des letztmaligen Eintritts des Mitarbeiters in das Unternehmen und dem Geburtsjahr des Mitarbeiters.

Beispiel

Angenommen, Sie fangen mit 35 Jahren bei Toyota an zu arbeiten und verdienen 35.000 EUR im Jahr (beitragsfähige Bezüge gemäß Kontoauszug zum Toyota.one Basiskonto).

Ihr Garantiekapital berechnet sich dann so:

35.000 EUR x Risikofaktor 0,5 = 17.500 EUR

Angenommen, im folgenden Kontoauszug sind Ihre beitragsfähigen Bezüge auf 36.000 EUR angestiegen. Dann beträgt Ihr Garantiekapital im folgenden Jahr

36.000 EUR x Risikofaktor 0,5 = 18.000 EUR

Das Versorgungsguthaben kann als Einmalkapital, in Raten oder als lebenslange Rente ausgezahlt werden (Auszahlungsoptionen).

Wichtig für Mitarbeiter, die sich für die Überleitung auf Toyota.one entscheiden: Sie erhalten bei Invalidität zusätzlich die Garantierente Invalidität. Bitte beachten Sie außerdem die Besonderheiten für übergeleitete Mitarbeiter.

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