Toyota.one Aufbaukonto
Auszahlung Todesfall - wann wird ausgezahlt? Die Voraussetzungen
Auch das Toyota.one Aufbaukonto sichert Ihre Familie für den Fall mit ab, dass Sie vor Erreichen der Altersgrenze versterben sollten.
Im Vergleich zum Toyota.one Basiskonto ist der Kreis der Familienmitglieder erweitert, die im Todesfall begünstigt werden können:
- Ihr/e Ehepartner/in bzw. Ihr/e eingetragene/r Lebenspartner/in
- Ihre anspruchsberechtigten Kinder. Anspruchsberechtigt sind Kinder bis Alter 18, unter bestimmten Voraussetzungen bis Alter 25; bei einer festgestellten Behinderung vor dem Alter 25 ggf. auch darüber hinaus.
- Ihr/e Lebensgefährte/in, mit dem/der Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben
Den/Die Lebensgefährten/in müssen Sie Toyota schriftlich unter Angabe von Name, Anschrift und Geburtsdatum benennen.
In diesem Formular Sie können dabei auch festlegen, ob Ihr/e Lebensgefährte/in das Guthaben im Todesfall allein erhalten soll, oder ob die Auszahlung zwischen Ihrem/Ihrer Lebensgefährte/in und Ihren Kindern je zur Hälfte aufgeteilt werden soll.
Die Benennung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Eine formlose Mitteilung an die Abteilung Human Resource genügt.
Lebensgefährte/in
Für die Auszahlung aus dem Toyota.one Aufbaukonto können Sie eine/n Lebensgefährte/in benennen, mit dem Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. „Eheähnliche Gemeinschaft“ bedeutet, dass Sie zusammen leben, ohne formal verheiratet zu sein.
Sie können nur dann eine/n Lebensgefährten/in begünstigen, wenn Sie nicht verheiratet oder „verpartnert“ sind.
Im Versorgungsfall muss der/die benannte Lebensgefährte/in nachweisen, dass die Lebensgemeinschaft zum Zeitpunkt des Todes noch bestanden hat.
Was ist der Unterschied zwischen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und einer eheähnlichen Gemeinschaft?
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine gesetzlich begründete rechtliche Absicherung des Zusammenlebens eines gleichgeschlechtlichen Paares. Die Rechten und Pflichten einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt. Die Lebenspartnerschaft erfüllt bei Personen gleichen Geschlechts prinzipiell die Funktion einer Ehe, ist dieser aber nicht gleichgestellt. Auch die Auflösung einer Lebenspartnerschaft folgt den Prinzipien einer Ehescheidung.
Eine eheähnliche Gemeinschaft dagegen beruht auf keiner formalen gesetzlichen Regelung, sondern auf einer gemeinsamen Haushaltsführung. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.
Was wird ausgezahlt? Die Höhe der Leistung im Todesfall
Grundsätzlich gilt auch hier: Die Höhe der Auszahlung entspricht dem erreichten Kontostand, mindestens jedoch der Summe aller Beiträge.
Es gibt jedoch eine zusätzliche Absicherung für Ihre Hinterbliebenen: Entspricht der Kontostand inklusive Fondsrendite nicht mindestens der Summe aller Beiträge plus 30 %, so wird die Auszahlung auf diesen Betrag aufgestockt.
Das Versorgungsguthaben kann als Einmalkapital oder in Raten ausgezahlt werden (Auszahlungsoptionen).