TOYOTA Toyota.one - Zukunft in Balance

Toyota.one Basiskonto

Die Auszahlung im Überblick

Ausgezahlt wird, wenn Sie in den (vorzeitigen) Ruhestand gehen, wegen Invalidität bei Toyota ausscheiden oder versterben sollten:

Ausgezahlt wird der aktuelle Toyota.one Kontostand, also die Summe aller Beiträge bis zur Auszahlung plus Fondsrendite. Und sollten sich die Fonds im Lauf der Jahre nicht so gut entwickeln, dann sichert Ihnen Toyota, unabhängig von der Fondsrendite, eine Mindestverzinsung von 2,25 % p.a. bzw. 0,9% auf Ihre Beiträge zu (siehe Anlagekonzept > Garantiezins). Sollten die Fonds eine höhere Rendite erzielen, kommt Ihnen diese natürlich voll zugute. Sie sehen also: Die Altersvorsorge mit Toyota.one lohnt sich.

Das Versorgungsguthaben wird in Raten, als Einmalkapital oder (mit Genehmigung des Unternehmens) als Rente ausgezahlt.

Das Plus an Sicherheit – für Sie und Ihre Familie

Toyota.one unterstützt Sie in erster Linie bei der Vorsorge für Ihren Ruhestand. Toyota bietet Ihnen darüber hinaus aber noch ein zusätzliches Plus an Sicherheit: Im Invaliditäts- oder Todesfall sichert Toyota.one Sie bzw. Ihre Familie zusätzlich durch einen Risikoschutz ab.

Wie die Auszahlung im Einzelnen erfolgt, lesen Sie auf den nächsten Seiten.

Mitarbeiter, die sich für die Überleitung auf Toyota.one entscheiden, erhalten zusätzlich zum Toyota.one Basiskonto die Garantierente.

Wann wird ausgezahlt?

Bei Auszahlung als Raten oder Einmalkapital wird das Versorgungsguthaben am 31. März des auf den Versorgungsfall folgenden Jahres fällig.* Das hat für Sie in der Regel steuerliche Vorteile. Mit Absprache und Genehmigung des Unternehmens kann eine Auszahlung ggf. früher erfolgen.

Eine Auszahlung als Rente erhalten Sie sofort ab dem Monat nach Eintritt des Versorgungsfalls. Diese wird zunächst auf Basis Ihres garantierten Versorgungsguthabens (garantierte Mindestleistung) berechnet.

Im Januar des folgenden Jahres werden dann Ihre im Rahmen von Toyota.one gehaltenen Fondsanteile aufgelöst. Erst dann steht Ihr endgültiges Versorgungsguthaben fest und kann in Ihre lebenslange Rente umgerechnet werden. Das bedeutet: Ist Ihr endgültiges Versorgungsguthaben höher als die garantierte Mindestleistung, erhalten Sie ab Februar eine höhere Rente und eine Nachzahlung für die Monate davor.

Für übergeleitete Mitarbeiter mit Anspruch auf eine Garantierente gilt zusätzlich: Die Höhe der Garantierente ist bereits bei Eintritt des Versorgungsfalls bekannt. Daher kann die Garantierente in der Regel unmittelbar nach Beendigung der Gehaltszahlungen beginnen.

Unser Tipp:

Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Steuerberater und der jeweiligen Personalabteilung, um die Auszahlung ohne unnötige zeitliche Verzögerung in die Wege zu leiten.

*) Ausnahme: Tritt der Versorgungsfall im Dezember ein, so verschiebt sich die Fälligkeit auf den 31. Mai des Folgejahres.

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