TOYOTA Toyota.one - Zukunft in Balance

Toyota.one Basiskonto

Anlage der Beiträge - Fonds

Entsprechend der Beiträge zum Toyota.one Basiskonto und zum Toyota.one Aufbaukonto werden Ihnen Anteile am Toyota.one Pensionsvermögen gutgeschrieben.

Das Toyota.one Pensionsvermögen selbst ist in zwei Portfolios gegliedert: Das wachstumsorientierte Portfolio 1 und das wertsichernde Portfolio 2. In Abhängigkeit Ihres Lebensalters bekommen Sie Anteile am Portfolio 1 und/oder Portfolio 2 gutgeschrieben.

Das Investment des Vermögens erfolgt in den von TowersWatson aufgelegten Fonds TW-UI Dynamik und den von Blackrock aufgelegten ICS Eruo Liquidity Fund. TowersWatson übernimmt im Rahmen der Fonds die Anlageentscheidung für die jeweiligen Zielfonds bzw. Assetklassen (z.B. globale Aktien, europäische Staatsanleihen und europäische Unternehmensanleihen, - später können weitere Asset-Klassen dazu kommen). Die Auswahl der Zielfonds wird durch professionelle Fonds-Manager durchgeführt.

Zielfonds für das wachstumsorientierte Sondervermögen 1 ist der Fonds TW-Ul Dynamik. Anlageziel ist es langfristig ein Wachstum des investierten Kapitals zu erwirtschaften. Zusätzlich zum Fonds ist ein Teil des Sondervermögens 1 weiterhin in den lmmobilienfonds Grundbesitz Europa RC investiert.

Für das Sondervermögen 2 ist die Zielsetzung die Wertsicherung des erreichten Guthabens. Ab dem 61. Lebensjahr wird für die Mitarbeitenden das Vermögen nach und nach in das Sondervermögen 2 investiert. Zielfonds für das Sondervermögen 2 ist der Fonds TW-Ul Dynamik. Anlageziel ist es, langfristig stabile Erträge relativ zur Entwicklung von Pensionsverpflichtungen zu erwirtschaften.

Die Ziel-Asset-Allokation für die beiden TowersWatson Fonds wird regelmäßig am schwarzen Brett veröffentlicht.

Der gemeinsame Anlageausschuss der Toyota Gesellschaften überwacht die Anlagestrategie und entscheidet über die Aufteilung des Vermögens auf die beiden Fonds. Der Anlageausschuss ist verpflichtet, sich an die im Bereich der Vermögensverwaltung von Pensionsgeldern anerkannten Grundsätze (,,prudent man rule") zu halten. lm lnteresse einer transparenten Anlageentscheidung sind zudem die Betriebsräte über ein eigenes observierendes Mitglied im Anlageausschuss vertreten.

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