TOYOTA Toyota.one - Zukunft in Balance

Toyota.one Basiskonto

Ausscheiden bei Toyota

Was passiert, wenn Sie Toyota verlassen, ohne dass ein Versorgungsfall (Ruhestand, Invalidität, Tod) eintritt? Das kommt darauf an, ob Ihr Guthaben „unverfallbar“ ist.

Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen zur Unverfallbarkeit. Doch was heißt das eigentlich? Der Gesetzgeber sieht vor, dass Ansprüche aus einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung, die ab dem 01.01.2018 abgeschlossen wurde, nach 3 Jahren Teilnahme und Vollendung des 21. Lebensjahres unverfallbar werden. Für früher aufgesetzte Konten gelten abweichende Regelungen. Sie beziehen also trotz des Ausscheidens eine Leistung aus Toyota.one, wenn ein Versorgungsfall (Ruhestand, Invalidität, Todesfall) eintritt.

Ihr Toyota.one Basiskonto wird nach Ihrem Ausscheiden beitragsfrei weitergeführt. Ausgezahlt wird grundsätzlich die Summe aller Beiträge plus Fondsrendite. Auch die Fondsrendite aus den Jahren, in denen Sie nicht mehr für Toyota tätig waren, wird hier berücksichtigt. Die Auszahlung muss im Versorgungsfall bei Toyota formlos beantragt werden (siehe Auszahlung >> so geht's).

Für übergeleitete Mitarbeiter tragen natürlich auch Zusagezeiten vor der Einführung von Toyota.one zum Erreichen der für die Unverfallbarkeit erforderlichen Zusagedauer von 5 Jahren bei. Ihre Garantierente aus der Überleitung der bisherigen Versorgungsordnung wird bei Ausscheiden mit unverfallbarem Anspruch zeitanteilig quotiert.

Wenn Sie ohne unverfallbare Anwartschaft ausscheiden, verfällt Ihr Basiskonto.

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