TOYOTA Toyota.one - Zukunft in Balance

Toyota.one Aufbaukonto

Das Anlagekonzept von Toyota.one

Das Anlagekonzept für Basis- und Aufbaukonto ist identisch. Das Aufbaukonto bietet damit die gleichen Wachstums-Chancen wie das Basiskonto:

Alle Beiträge werden gebündelt und in das Toyota.one Pensionsvermögen investiert. Ihrem Aufbaukonto werden entsprechend der Beitragshöhe Anteile am Pensionsvermögen gutgeschrieben. Der Wert Ihres Aufbaukontos entwickelt sich parallel zur Entwicklung des Pensionsvermögens.

Sicherheit und Risikoschutz – die Garantie beim Aufbaukonto

Über Zuwächse am Kapitalmarkt können Sie sich mit dem Aufbaukonto ein Polster für die Zukunft aufbauen. Dabei besteht ein wichtiger Unterschied zu einer privaten Investition an der Börse: Auch wenn der Wert der Anteile am Toyota.one Pensionsvermögen sinken sollte, zahlt Ihnen Toyota mindestens die Summe aller geleisteten Beiträge aus.

Umgekehrt profitieren Sie voll und ganz vom Wertzuwachs der Anteile; es fallen keine Abschluss- oder Administrationskosten für Sie an. Für den Todesfall sichert Toyota darüber hinaus Ihre Hinterbliebenen durch einen zusätzlichen Risikoschutz ab.

Wie beim Toyota.one Basiskonto gibt es ein zusätzliches Sicherheitsnetz: Ihre Anteile werden ab dem Alter 61 schrittweise in Anlagen mit Fokus auf Wertsicherung umgeschichtet.

Bitte beachten Sie: Im Toyota.one Aufbaukonto gilt eine Beitragsgarantie. Es wird mindestens die Summe aller Beiträge zum Aufbaukonto garantiert. Der Garantiezins von 2,25 % bzw. 0,9% des Basiskontos greift hier nicht.

Alle Details zum Toyota.one Anlagekonzept finden Sie im Kapitel Basiskonto.

Darauf sollten Sie achten

Anlagestrategie: Das Toyota.one Pensionsvermögen wird mit dem Ziel einer langfristig attraktiven und zugleich stabilen Wertentwicklung investiert. Sofern Sie individuell eine andere Risikobereitschaft haben, sollten Sie dies bei der Festlegung der Höhe Ihres Umwandlungsbetrages berücksichtigen.

Auszahlung nur im Versorgungsfall: Ihr Aufbaukonto dient der Altersvorsorge. Eine Auszahlung kann nur im Ruhestand bzw. bei Invalidität oder im Todesfall erfolgen. Eine frühere Auszahlung oder Beitragsrückerstattung ist nicht möglich. Das bedeutet, dass Ihre Investition in der Regel langfristig gebunden ist.

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