TOYOTA Toyota.one - Zukunft in Balance

Toyota.one Basiskonto

So geht's

Die Auszahlung erfolgt auf Antrag. Wenn ein Versorgungsfall (Ruhestand, Invalidität, Tod) eingetreten ist, genügt ein formloses Schreiben an Ihre Personalabteilung, dem die entsprechenden Nachweise/Bescheinigungen beizulegen sind. Außerdem müssen Sie ein Bankkonto im EUR-Währungsraum benennen und die für die Vornahme gesetzlicher Abzüge erforderlichen Unterlagen aushändigen (insb. Lohnsteuerkarte). Das ist schon alles! Um den Rest kümmert sich Toyota.

Toyota behält sich die Entscheidung darüber vor, ob einem Antrag auf eine vom Standard abweichende Auszahlungsoption stattgegeben werden kann.

Wichtig für Mitarbeiter, die sich für die Überleitung auf Toyota.one entscheiden: Die Auszahlungsoptionen Kapital und Raten stehen Ihnen bei der Garantierente nicht zur Verfügung (Garantierente).

Wann wird ausgezahlt?

Bei Auszahlung als Raten oder Einmalkapital wird das Versorgungsguthaben am 31. März des auf den Versorgungsfall folgenden Jahres fällig.* Das hat für Sie in der Regel steuerliche Vorteile. Mit Absprache und Genehmigung des Unternehmens kann eine Auszahlung ggf. früher erfolgen.

Eine Auszahlung als Rente erhalten Sie sofort ab dem Monat nach Eintritt des Versorgungsfalls. Diese wird zunächst auf Basis Ihres garantierten Versorgungsguthabens (garantierte Mindestleistung) berechnet.

Im Januar des folgenden Jahres werden dann Ihre im Rahmen von Toyota.one gehaltenen Fondsanteile aufgelöst. Erst dann steht Ihr endgültiges Versorgungsguthaben fest und kann in Ihre lebenslange Rente umgerechnet werden. Das bedeutet: Ist Ihr endgültiges Versorgungsguthaben höher als die garantierte Mindestleistung, erhalten Sie ab Februar eine höhere Rente und eine Nachzahlung für die Monate davor.

Für übergeleitete Mitarbeiter mit Anspruch auf eine Garantierente gilt zusätzlich: Die Höhe der Garantierente ist bereits bei Eintritt des Versorgungsfalls bekannt. Daher kann die Garantierente in der Regel unmittelbar nach Beendigung der Gehaltszahlungen beginnen.

Unser Tipp:

Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Steuerberater und der jeweiligen Personalabteilung, um die Auszahlung ohne unnötige zeitliche Verzögerung in die Wege zu leiten.

*) Ausnahme: Tritt der Versorgungsfall im Dezember ein, so verschiebt sich die Fälligkeit auf den 31. Mai des Folgejahres.

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