TOYOTA Toyota.one - Zukunft in Balance

Glossar

Abgeltungssteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte. Die Steuer wird dabei mit dem feststehenden Steuersatz von 25 %, welcher unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz ist, erhoben.

Ablösestichtag

Stichtag für die Überleitung war der 31.12.2006.

Anlageausschuss

Der gemeinsame Anlageausschuss der Toyota Gesellschaften überwacht die Anlagestrategie und entscheidet über die Aufteilung des Vermögens auf die beiden TowersWatson Fonds. Der Anlageausschuss ist verpflichtet, sich an die im Bereich der Vermögensverwaltung von Pensionsgeldern anerkannten Grundsätze (,,prudent man rule") zu halten. lm lnteresse einer transparenten Anlageentscheidung sind zudem die Betriebsräte über ein eigenes observierendes Mitglied im Anlageausschuss vertreten.

Asset-Allokation

Die Asset-Allokation beschreibt die genaue Zusammensetzung der Portfolios 1 und 2 innerhalb des Toyota.One Pensionsvermögens. TowersWatson übernimmt im Rahmen der Fonds die Anlageentscheidung für die jeweiligen Zielfonds bzw. Assetklassen. Die Auswahl der Zielfonds wi rd d urch professionelle Fonds- Manager durch geführt.

Auszahlung

Toyota.one Basiskonto
Die Auszahlung erfolgt im Versorgungsfall – also bei Ausscheiden aufgrund (vorzeitigen) Ruhestands, wegen Invalidität oder im Todesfall. Ausgezahlt wird unter Berücksichtigung der Auszahlungsoptionen das Versorgungsguthaben auf Ihrem Toyota.one Basiskonto, also die Summe aller Beiträge plus Fondsrendite bzw. Garantiezins.

Toyota.one Aufbaukonto
Die Auszahlung des Aufbaukontos erfolgt, wenn Sie in den (vorgezogenen) Ruhestand gehen oder im Invaliditäts- oder Todesfall. Die Höhe der Auszahlung entspricht dem erreichten Kontostand. Als Mindestauszahlung garantiert Toyota die Summe aller von Ihnen geleisteten Beiträge.

Auszahlungsoptionen

Toyota.one Basiskonto
Bis zu einem Kontostand von 25.000 € wird das Versorgungsguthaben als Einmalzahlung ausgezahlt. Ab 25.000 € erfolgt die Zahlung in 10 jährlichen Raten. Bis zur Auszahlung werden die Raten mit 2,25 % bzw. 0,9% verzinst. Mit Genehmigung von Toyota können Sie sich Ihr Versorgungsguthaben auch als Rente auszahlen lassen oder eine andere Stückelung der Raten wählen. Ab 25.000 € ist mit Zustimmung von Toyota auch eine Auszahlung als lebenslange Rente möglich.

Toyota.one Aufbaukonto
Die Auszahlung des Aufbaukontos erfolgt, wenn Sie in den (vorgezogenen) Ruhestand gehen oder im Invaliditäts- oder Todesfall. Die Höhe der Auszahlung entspricht dem erreichten Kontostand. Als Mindestauszahlung garantiert Toyota die Summe aller von Ihnen geleisteten Beiträge. Die Auszahlung erfolgt optional – je nach Kontostand – in 10 jährlichen Raten oder als Einmalkapital. Eine monatliche Auszahlung als Rente ist beim Toyota.one Aufbaukonto nicht möglich.

Beitrag

Toyota.one Basiskonto
Toyota leistet jährlich einen Beitrag von 2,5 % auf Ihre gesamten beitragsfähigen Bezüge plus 6 % auf Entgeltanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).
Die Beiträge für alle Mitarbeitenden werden gebündelt und in ausgewählte Fonds investiert. Ihre Beiträge werden dabei in Anteile am Toyota.one Pensionsvermögen umgerechnet und Ihrem Toyota.one Basiskonto gutgeschrieben.

Toyota.one Aufbaukonto
Wenn Sie am Toyota.one Basiskonto teilnehmen, richtet Toyota für Sie ein persönliches Aufbaukonto ein, auf das Ihre freiwilligen Beiträge fließen. Die Beiträge werden von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen (Entgeltumwandlung). Dabei erfolgt die Entgeltumwandlung in der Regel aus jährlich gewährten Einmalzahlungen (Bonus, Urlaubsgeld, 13. Gehalt etc.). Welche Zahlungen bei Ihrer Toyota-Gesellschaft umgewandelt werden können, wird über die Teilnahmeerklärung definiert. Die Höhe des Beitrags legen Sie individuell fest. Der Mindestbeitrag beträgt pro Jahr 100 EUR. Die Beiträge werden ebenfalls in das Toyota.one Pensionsvermögen investiert.

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Die BBG ist die Grenze des Bruttoentgelts, bis zu der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen sind. Für die Entgeltanteile oberhalb der BBG zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine Rentenversicherungsbeiträge, dementsprechend werden für diese Entgeltanteile auch keine Rentenansprüche erworben. Als Ausgleich gewährt Toyota einen erhöhten Beitragsprozentsatz. Die BBG wird jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Für 2024 beträgt sie 7.550 EUR im Monat / 90.600 EUR im Jahr (BBG West) bzw. 7.450 EUR im Monat / 89.400 EUR im Jahr (BBG Ost).

Beitragsfähige Bezüge

Die beitragsfähigen Bezüge entsprechen den jährlichen Bruttogrundbezügen. Bei der Berechnung des Beitrags werden Sondervergütungen, wie Gratifikation, Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus, 13. Gehalt etc.), Überstundenvergütung und vermögenswirksame Leistungen, nicht berücksichtigt.

Betriebstreuezuschlag

Bei der Berechnung der Garantierente Alter und Invalidität wird, je nachdem, wie lange Sie bereits bei Toyota arbeiten, ein Betriebstreuezuschlag hinzugerechnet. Wenn Sie zum Stichtag der Ablösung bereits mindestens 5 anrechenbare Dienstjahre bei Toyota sind, wird die Garantierente um 5 % angehoben. Wenn Sie bereits 10 anrechenbaren Dienstjahren erreicht haben und Sie bis zum Alter 65 mindestens 30 Dienstjahre erreichen können, beträgt der Zuschlag 10 %.

Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist nach dem deutschen Steuerrecht ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers (versicherte Person) bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abgeschlossen hat. Leistungen aus einer Direktversicherung bezieht der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.

Dynamikvorbehalt

Toyota kann durch schriftliche Erklärung in Verbindung mit einer Zustimmung der jeweils zuständigen Betriebsräte festlegen, dass auf dem Toyota.one Basiskonto bereitgestellte Beiträge die zuletzt vor dieser Erklärung bereitgestellten Beiträge nicht übersteigen dürfen. Ein Dynamikvorbehalt für übergeleitete Mitarbeitende besteht nicht.

Einmalkapital

Toyota.one Basiskonto
Bis zu einem Kontostand von 25.000 € wird das Versorgungsguthaben auf Ihrem Toyota.one Basiskonto als Einmalzahlung ausgezahlt.

Toyota.one Aufbaukonto
Die gleiche Grenze gilt auch für das Toyota.one Aufbaukonto: Eine Einmalzahlung Ihres Toyota.one Aufbaukontos erfolgt bis zu einem Kontostand von 25.000 €.

Entgeltumwandlung

Ein Teil Ihres Gehalts wird nicht ausgezahlt, sondern in einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt. Erst mit Eintritt des Versorgungsfalls wird Ihnen dieser Gehaltsteil ausgezahlt („Deferred Compensation“ = aufgeschobene Vergütung).
Beim Toyota.one Aufbaukonto erfolgt die Entgeltumwandlung in der Regel aus jährlich gewährten Einmalzahlungen (Bonus, Urlaubsgeld, 13. Gehalt etc.). Welche Zahlungen bei Ihrer Toyota-Gesellschaft umgewandelt werden können, wird über die Teilnahmeerklärung definiert. Die Höhe des Beitrags legen Sie individuell fest. Der Mindestbeitrag beträgt pro Jahr 100 EUR.

Garantierente

Die Garantierente bildet Ihre Ansprüche aus der bisherigen betrieblichen Altersversorgung ab. Diese Ansprüche wurden in Toyota.one übergeleitet. Sollten Sie in den (vorzeitigen) Ruhestand gehen, invalide werden oder versterben, so werden die Garantierente plus das Toyota.one Versorgungsguthaben ausgezahlt.

Garantiezins

Der Garantiezins sorgt dafür, dass Sie bei der Auszahlung in jedem Fall mit einer Verzinsung von 2,25 % p.a. bzw. 0,9% auf die Beiträge zum Toyota.one Basiskonto rechnen können. Falls die Fondsrendite über den 2,25 % p.a. bzw. 0,9% liegt, profitieren ausschließlich Sie davon.

Hinterbliebene/Hinterbliebenenleistung

Toyota.one Basiskonto
Im Todesfall wird an die Hinterbliebenen das Versorgungsguthaben ausgezahlt. Hat zu diesem Zeitpunkt bereits die Auszahlung als Raten oder Rente an den Mitarbeitenden begonnnen, erfolgt die Auszahlung als Hinterbliebenenleistung wie folgt: Eine Ratenzahlung ist an die Hinterbliebenen frei vererbbar. Bei einer Rentenzahlung ist 60 % des Barwerts des bestehenden Rentenanspruchs an die Hinterbliebenen auszahlbar.

Berechtigt zum Bezug der Hinterbliebenenleistung sind Ihr/e Ehepartner/in bzw. Ihr/e eingetragene/r Lebenspartner/in. Hinterlassen Sie keine/n versorgungsberechtigte/n Partner/in, geht die Leistung zu gleichen Teilen an Ihre Kinder.

Toyota.one Aufbaukonto
Das Toyota.one Aufbaukonto sichert Ihre Familie für den Fall mit ab, dass Sie vor Erreichen der Altersgrenze versterben sollten. Im Vergleich zum Toyota.one Basiskonto ist der Kreis der Familienmitglieder erweitert, die im Todesfall begünstigt werden können: Neben Ihr/e Ehepartner/in bzw. Ihr/e eingetragene/r Lebenspartner/in und Ihren anspruchsberechtigten Kindern (bis Alter 18, unter bestimmten Voraussetzungen bis Alter 25; bei einer festgestellten Behinderung vor dem Alter 25 ggf. auch darüber hinaus) kann auch Ihr/e Lebensgefährte/in, mit dem Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, benannt werden.
Den/die Lebensgefährten/in müssen Sie Toyota schriftlich unter Angabe von Name, Anschrift und Geburtsdatum benennen. Das entsprechende Formular können Sie im Downloadbereich herunterladen. In diesem Formular Sie können dabei auch festlegen, ob Ihr/e Lebensgefährte/in das Guthaben im Todesfall allein erhalten soll, oder ob die Auszahlung zwischen Ihrem/Ihrer Lebensgefährte/in und Ihren Kindern je zur Hälfte aufgeteilt werden soll. Die Benennung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Eine formlose Mitteilung an die Abteilung Human Resource genügt.

Die Höhe der Auszahlung entspricht dem erreichten Kontostand, mindestens jedoch der Summe aller Beiträge. Es gibt jedoch eine zusätzliche Absicherung für Ihre Hinterbliebenen: Entspricht der Kontostand inklusive Fondsrendite nicht mindestens der Summe aller Beiträge plus 30 %, so wird die Auszahlung auf diesen Betrag aufgestockt. Das Versorgungsguthaben kann als Einmalkapital oder in Raten ausgezahlt werden.

Garantierente Tod nach einer Überleitung
Im Todesfall während des Bezugs einer Garantierente erhält der/die Ehepartner/in oder eingetragene/r Lebenspartner/in 60 % der zuletzt bezogenen Rente.
Wenn Mitarbeitende während der aktiven Arbeitszeit versterben, so erhalten der/die hinterbliebenen Ehepartner/in oder eingetragene Lebenspartner/innen 60 % der Garantierente Invalidität, die ihm zum Zeitpunkt des Todes zugestanden hätte.
Kindergeldberechtigte, unverheiratete Kinder erhalten 10 % (Halbwaisen) bzw. 20 % (Vollwaisen) der maßgeblichen Garantierente Alter oder Tod.

Insolvenzschutz

Sollte Toyota insolvent werden, dann sind Ihre Versorgungsansprüche aus Toyota.one doppelt geschützt: durch den Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSV) und ein Contractual Trust Arrangement (kurz CTA).
Garantierenten sind hingegen genau wie Ansprüche aus der bisherigen Versorgungsordnung nur durch den PSV gesichert.

Invalidität = Erwerbsminderung

Toyota.one Basiskonto
Für den Fall der Invalidität sind Sie in Toyota.one zusätzlich abgesichert: Das Toyota.one Garantiekapital bietet Ihnen einen erweiterten Risikoschutz.
Die Auszahlung vom Toyota.one Basiskonto wird fällig, wenn Sie wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bei Toyota ausscheiden.
Nach dem Sozialgesetzbuch sind Mitarbeitende voll erwerbsgemindert, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Teilweise erwerbsgemindert sind Mitarbeitende, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes maximal sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können.
Mitarbeitende, die sich für eine Überleitung in Toyota.one entscheiden, sind bereits über die Garantierente Invalidität abgesichert und erhalten daher kein Garantiekapital.

Toyota.one Aufbaukonto
Im Invaliditätsfall entsprechen die Auszahlungsvoraussetzungen denen des Toyota.one Basiskontos.
Allerdings können Sie im Invaliditätsfall Ihr Versorgungsguthaben bis zum Erreichen der Altersgrenze auch auf dem Toyota.one Aufbaukonto stehen lassen. Das heißt, Sie können den Zeitpunkt der Auszahlung so bestimmen, wie er am besten in Ihre finanzielle Planung passt. Das Konto wird in diesem Fall beitragsfrei weitergeführt, und Sie profitieren weiterhin von den Fondserträgen.

Ausgezahlt wird der erreichte Kontostand auf dem Toyota.one Aufbaukonto, mindestens jedoch der Summe aller Beiträge. Das Versorgungsguthaben kann als Einmalkapital oder in Raten ausgezahlt werden.

Fonds

Die Beiträge der Mitarbeitenden zum Toyota.One Basiskonto und zum Toyota.One Aufbaukonto werden in den von TowersWatson aufgelegten Fonds TW-Ul Dynamik und den von Blackrock aufgelegten ICS Euro Liquidity Fund investiert. Fonds investieren in andere lnvestmentfonds („Zielfonds“) und bieten somit eine doppelte Risikostreuung. Sie verteilen das Vermögen auf mehrere Zielfonds. Diese Zielfonds wiederum legen in eine Vielzahl von Einzeltitel an. Die Auswahl der Zielfonds erfolgt durch professionelle Fonds-Manager.

Investmentstrategie

Die Investmentstrategie von Toyota.One beruht auf dem wachstumsorientierten Portfolio 1 und dem wertsichernden Portfolio 2. Entsprechend ihrer unterschiedlichen Ausrichtung erfolgt die Gewichtung der Fonds, die ein unterschiedliches Risiko-Rendite-Profil aufweisen.

Kapitalmarkt

Der Kapitalmarkt ist ein Teil des Finanzmarkts und besteht aus der Gesamtheit aller Institutionen und Transaktionen, die der Zusammenführung von Angebot und Nachfrage nach langfristigem (Finanz-)Kapital dienen.

Lebensgefährte/in

Für die Auszahlung aus dem Toyota.one Aufbaukonto können Sie eine/n Lebensgefährte/in benennen, mit dem Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. „Eheähnliche Gemeinschaft“ bedeutet, dass Sie zusammen leben, ohne formal verheiratet zu sein. Sie können nur dann eine/n Lebensgefährten/in begünstigen, wenn Sie nicht verheiratet oder „verpartnert“ sind. Im Versorgungsfall muss der/die benannte Lebensgefährte/in nachweisen, dass die Lebensgemeinschaft zum Zeitpunkt des Todes noch bestanden hat.
Eine eheähnliche Gemeinschaft beruht auf keiner formalen gesetzlichen Regelung, sondern auf einer gemeinsamen Haushaltsführung. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine gesetzlich begründete rechtliche Absicherung des Zusammenlebens eines gleichgeschlechtlichen Paares. Die Rechte und Pflichten einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt. Die Lebenspartnerschaft erfüllt bei Personen gleichen Geschlechts prinzipiell die Funktion einer Ehe, ist dieser aber nicht gleichgestellt. Auch die Auflösung einer Lebenspartnerschaft folgt den Prinzipien einer Ehescheidung.

Portfolio 1

Das Portfolio 1 ist eines der beiden Portfolios innerhalb des Toyota.one Pensionsvermögens. Im Rahmen dieses wachstumsorientierten Portfolios werden Ihnen bis zu Ihrem 60. Lebensjahr Anteile am Toyota.one Pensionsvermögen zugewiesen und Ihrem individuellen Toyota.one Basis- und ggf. Aufbaukonto gutgeschrieben.

Portfolio 2

Das Portfolio 2 ist eines der beiden Portfolios innerhalb des Toyota.one Depotkontos. Ab Ihrem 61. Lebensjahr erhalten Sie sukzessive mehr Anteile innerhalb dieses wertsichernden Portfolios. Die Zahl Ihrer Anteile am Portfolio 1 nimmt entsprechend dazu ab.

Raten(zahlung)

Toyota.one Basiskonto
Ab einem Versorgungsguthaben von 25.000 € auf Ihrem Toyota.one Basiskonto erfolgt die Zahlung in 10 jährlichen Raten. Dies kann steuerliche Vorteile für Sie haben. Bis zur Auszahlung werden die Raten mit 2,25 % p.a. bzw. 0,9% verzinst. Mit Zustimmung von Toyota können Sie auch eine andere Stückelung der Raten wählen – sprechen Sie Ihre Personalabteilung an. Wir empfehlen Ihnen, die steuerlichen Folgen der Auszahlung mit einem Steuerberater zu besprechen.

Toyota.one Aufbaukonto
Die Zahlung in 10 jährlichen Raten erfolgt auch beim Toyota.one Aufbaukonto ab einem Kontostand von 25.000 €. Eine abweichende Stückelung der Raten ist mit Zustimmung des Unternehmens möglich – die Auszahlung soll zu Ihrer finanziellen Planung passen.
Toyota kann keine Beratung über die für Sie günstigste Auszahlungsvariante leisten. Wir empfehlen Ihnen daher, ggf. die steuerlichen Folgen der Auszahlung mit einem Steuerberater zu besprechen.

Risikofaktor

Der Risikofaktor dient zur Berechnung des Toyota.one Garantiekapitals. Er ist abhängig von Ihrem Eintrittsalter bei Toyota. Siehe auch: Toyota.one Garantiekapital

Eintrittsalter Risikofaktor
bis Alter 39 0,5
bis Alter 49 0,35
bis Alter 59 0,15
bis Alter 60 0,05

Risikoschutz

Toyota.one Basiskonto
Für den Invaliditäts- bzw. Todesfall gibt es einen zusätzlichen Risikoschutz: das Toyota.one Garantiekapital. Liegt Ihr Versorgungsguthaben auf dem Toyota.one Basiskonto (inkl. Fondsrendite bzw. Garantiezins) unterhalb des Toyota.one Garantiekapitals, wird im Invaliditäts- oder Todesfall das Toyota.one Garantiekapital an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt. Das Toyota.one Garantiekapital ergibt sich durch die Multiplikation Ihrer aktuellen beitragsfähigen Bezüge vor Eintritt des Versorgungsfalls mit einem Risikofaktor. Der Risikofaktor hängt von Ihrem Alter beim Eintritt bei Toyota ab.

Toyota.one Aufbaukonto
Auch beim Toyota.one Aufbaukonto gibt es eine zusätzliche Absicherung für Ihre Hinterbliebenen: Entspricht der Kontostand inklusive Fondsrendite nicht mindestens der Summe aller Beiträge plus 30 %, so wird die Auszahlung auf diesen Betrag aufgestockt.

Ruhestand/vorzeitiger Ruhestand

Ruhestand
Die feste Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand liegt beim Alter 65. Das heißt: Mit Vollendung des 65. Lebensjahrs und dem Eintritt in den Ruhestand liegt der Versorgungsfall vor und Leistungen aus Toyota.one werden an Sie ausgezahlt.

Vorzeitiger Ruhestand
Wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen (ab dem 60. Lebensjahr), ist ein formeller Antrag für die Auszahlung notwendig. Der Bezug einer vorzeitigen gesetzlichen Rente ist Voraussetzung für eine vorzeitige Auszahlung der Leistungen aus Toyota.one. Als Nachweis müssen Sie Toyota den Altersrentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers vorlegen. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der bisherigen betrieblichen Altersversorgung wird die Auszahlung bei vorzeitigem Ruhestand in Toyota.one nicht gekürzt.

Steuern

Die Beiträge zu Toyota.one sind steuerfrei.
Die Auszahlung aus Toyota.one muss regulär versteuert werden. Es wird der für Sie jeweils zum Zeitpunkt der Auszahlung gültige Steuersatz angewendet (nachgelagerte Besteuerung).
Je nach gewählter Auszahlungsform (Einmalkapital, Raten, bzw. Rente – nur beim Toyota.one Basiskonto möglich) ergeben sich Unterschiede bei der Besteuerung. Daher sollten Sie die steuerlichen Folgen der Auszahlung in jedem Fall mit einem Steuerberater besprechen.

Teilzeitmitarbeiter

Teilzeitmitarbeiter konnten ebenfalls in Toyota.one wechseln. Bei der Berechnung wurde zunächst eine fiktive Rente auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung über Ihre gesamte Dienstzeit berechnet. Kommt es zur Auszahlung einer Garantie-Rente, dann wird diese mit Ihrem durchschnittlich aufgelaufenen Beschäftigungsgrad gewichtet.

Toyota.one

Eine Zusage für Toyota.one erhalten grundsätzlich alle neuen Mitarbeitenden, die nach dem 01.10.2006 in das Unternehmen eingetreten sind. Mitarbeitende mit einer Zusage gemäß der bisherigen Versorgungsordnung konnten freiwillig in Toyota.one wechseln. Toyota.one beinhaltet als Oberbegriff sowohl die Betriebsvereinbarungen zu Toyota.one Basiskonto, zur Überleitung der bisherigen Versorgungsordnung und zum Toyota.one Aufbaukonto.

Toyota.one Anlagekonzept

Toyota.one Basiskonto
Toyota leistet jedes Jahr einen Beitrag für lhr Toyota.one Basiskonto. Die Beiträge aller Toyota Mitarbeitenden werden gebündelt und in verschiedene Fonds investiert. Diese Fonds bilden das Toyota.one Pensionsvermögen. Dem Beitrag entsprechend werden lhnen dann Anteile am Toyota.one Pensionsvermögen zugeordnet und lhrem individuellen Toyota.One Basiskonto gutgeschrieben.

Toyota.one Aufbaukonto
Das gleiche Anlagekonzept gilt auch für lhr Toyota.one Aufbaukonto. lhren Beiträgen entsprechend werden lhnen Anteile am Toyota.one Pensionsvermögen zugeordnet und lhrem individuellen Toyota.one Aufbau konto gutgeschrieben.

Toyota.one Aufbaukonto

Alle Mitarbeitenden, für die ein Toyota.one Basiskonto eingerichtet ist, können auf freiwilliger Basis am Toyota.one Aufbaukonto teilnehmen. Das Aufbaukonto baut auf dem Prinzip des Basiskontos auf.
Toyota richtet für Sie ein persönliches Aufbaukonto ein, auf das Ihre freiwilligen Beiträge und mögliche Erträge fließen. Die Beiträge werden von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen (Entgeltumwandlung) und in das Toyota.one Pensionsvermögen investiert. Das Guthaben auf dem Toyota.one Aufbaukonto wird ausgezahlt, wenn ein Versorgungsfall eintritt (Ruhestand, Invalidität, Todesfall).

Die Entgeltumwandlung erfolgt in der Regel aus jährlich gewährten Einmalzahlungen (Bonus, Urlaubsgeld, 13. Gehalt etc.). Welche Zahlungen bei Ihrer Toyota-Gesellschaft umgewandelt werden können, wird über die Teilnahmeerklärung definiert. Die Höhe des Beitrags legen Sie individuell fest. Der Mindestbeitrag beträgt pro Jahr 100 EUR.

Toyota.one Basiskonto

Auf Ihrem Toyota.one Basiskonto werden Ihnen jährlich Anteile am Toyota.one Pensionsvermögen sowie Garantiezinsen/Erträge gutgeschrieben.

Toyota.one Garantiekapital

Das Toyota.one Garantiekapital bietet einen zusätzlichen Risikoschutz im Invaliditäts- bzw. Todesfall. Liegt Ihr Versorgungsguthaben auf dem Toyota.one Basiskonto (inkl. Fondsrendite bzw. Garantiezins) unterhalb des Toyota.one Garantiekapitals, wird im Invaliditäts- oder Todesfall das Toyota.one Garantiekapital ausgezahlt. Das Toyota.one Garantiekapital ergibt sich durch die Multiplikation Ihrer aktuellen beitragsfähigen Bezüge vor Eintritt des Versorgungsfalls mit einem Risikofaktor. Der Risikofaktor hängt von Ihrem Alter beim Eintritt bei Toyota ab. Siehe auch: Risikofaktor

Toyota.one Guthaben (Versorgungsguthaben)

Das Toyota.one Guthaben (Versorgungsguthaben) ist Ihr aktueller Kontostand auf Ihrem Toyota.one Basiskonto bzw. Aufbaukonto, also die Summe aller Beiträge zum jeweiligen Konto plus Fondsrendite.

Toyota.one Pensionsvermögen

In dem Toyota.one Pensionsvermögen werden die Beiträge aller Toyota Mitarbeitenden gebündelt und zusammen altersgemäß in die Portfolios 1 und 2 investiert. Ihrem Toyota.one Basis- und Aufbaukonto werden Anteile an diesem Toyota.one Pensionsvermögen und den Portfolios gutgeschrieben.

Überleitung

Toyota.one gilt automatisch für neue Mitarbeitende, die ab dem 01. Oktober 2006 bei Toyota anfangen. Mitarbeitende, die bereits vor dem Stichtag bei Toyota tätig waren, konnten freiwillig in Toyota.one wechseln. Bei einem Wechsel in Toyota.one wurden Ihre Ansprüche aus dem bisherigen Plan übergeleitet. Detaillierte Informationen finden Sie hier im Internet im Kapitel „Überleitung“ bzw. in der Kurzbroschüre zur Überleitung.

Unverfallbarkeit

Toyota.one Basiskonto
Bei Toyota.one gelten die gesetzlichen Voraussetzungen zur Unverfallbarkeit: Ansprüche aus Toyota.one sind erst nach 3 Jahren und Vollendung des 21. Lebensjahrs unverfallbar. Das bedeutet, Sie müssen zum Zeitpunkt Ihres Ausscheidens mindestens 3 Jahre bei Toyota gearbeitet haben und mindestens 21 Jahre alt sein.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird Ihr Toyota.one Basiskonto nach Ihrem Ausscheiden bis zur Auszahlung beitragsfrei weitergeführt.

Toyota.one Aufbaukonto
Ihre freiwilligen Beiträge im Toyota.one Aufbaukonto sind natürlich sofort unverfallbar. Wenn Sie Toyota verlassen, ohne dass ein Versorgungsfall (Ruhestand, Invalidität, Todesfall) vorliegt, wird Ihr Toyota.one Aufbaukonto nach Ihrem Ausscheiden beitragsfrei weitergeführt. Die Auszahlung erfolgt dann auf Antrag, wenn ein Versorgungsfall eintritt (siehe Auszahlung – so geht’s).

Verrentung (Rente)

Ab einem Versorgungsguthaben von 25.000 € auf Ihrem Toyota.one Basiskonto können Sie Ihr Versorgungsguthaben mit Genehmigung von Toyota auch in eine lebenslange Rente umwandeln lassen.

Die Verrentung steht Ihnen für das Toyota.one Aufbaukonto nicht als Auszahlungsoption zur Verfügung.