TOYOTA Toyota.one - Zukunft in Balance

Toyota.one Basiskonto

Auszahlung Todesfall - an wen wird ausgezahlt? Die Voraussetzungen

Toyota.one sichert Ihre Familie für den Fall mit ab, dass Sie vor Erreichen der Altersgrenze versterben sollten.

Der Kreis der Familienmitglieder, die berechtigt sind, die Leistung zu beziehen, ist aus steuerrechtlichen Gründen festgelegt:

Sollten Sie keine anspruchsberechtigten Hinterbliebenen haben, verfällt Ihr Versorgungsguthaben.

Sollten Sie bereits im Altersruhestand bzw. wegen Invalidität bei Toyota ausgeschieden sein und dann versterben, so sind ab Eintritt des Versorgungsfalls Ihr bereits ausgezahltes Versorgungsguthaben oder noch zur Auszahlung ausstehende Raten frei vererblich. Sie können die Erben frei bestimmen. Haben Sie sich Ihr Toyota.one Versorgungsguthaben verrenten lassen, ist in die Rente eine Hinterbliebenenversorgung eingerechnet. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen (Ehepartner/in, eingetragene/r Lebenspartner, Kinder) eine Todesfallsumme. Die Höhe der Todesfallsumme entspricht 60 % des Barwerts des bestehenden Rentenanspruchs – der Rentenanspruch wird also in ein Kapital umgerechnet und ausgezahlt. Die Todesfallsumme kann ebenfalls als Einmalkapital, in Raten oder mit Genehmigung des Unternehmens als Rente ausgezahlt werden.

Was wird ausgezahlt? Die Höhe der Toyota.one Leistung im Todesfall

Grundsätzlich gilt auch hier: Ausgezahlt wird das Versorgungsguthaben auf dem Toyota.one Basiskonto. Wie im Invaliditätsfall bietet Toyota.one im Todesfall einen zusätzlichen Risikoschutz: das Garantiekapital.

Garantiekapital – ein zusätzlicher Risikoschutz im Todesfall

Abhängig von Ihrem Eintrittsalter bei Toyota und Ihrem Einkommen wird ein individuelles Garantiekapital bestimmt. Liegt Ihr Versorgungsguthaben auf dem Toyota.one Basiskonto (inkl. Fondsrendite bzw. Garantiezins) unterhalb des Toyota.one Garantiekapitals, wird Ihr Versorgungsguthaben im Todesfall auf das Toyota.one Garantiekapital angehoben.

Das Toyota.one Garantiekapital ergibt sich durch die Multiplikation Ihrer auf dem letzten Kontoauszug ausgewiesenen beitragsfähigen Bezüge vor Eintritt des Versorgungsfalls mit einem Risikofaktor. Solange Sie noch keinen Kontoauszug erhalten haben gelten als beitragsfähige Bezüge das 12-fache des zuletzt vereinbarten monatlichen Grundgehaltes. Der Risikofaktor hängt von Ihrem Alter beim Eintritt bei Toyota ab:

Berechnung
Garantiekapital:
Beitragsfähige Bezüge* x Risikofaktor
 
* (vor Eintritt des Versorgungsfalls)
Eintrittsalter Risikofaktor
bis Alter 39 0,5
bis Alter 49 0,35
bis Alter 59 0,15
bis Alter 60 0,05

 

Als Eintrittsalter gilt die Differenz zwischen dem jeweiligen Kalenderjahr des letztmaligen Eintritts des Mitarbeiters in das Unternehmen und dem Geburtsjahr des Mitarbeiters.

Beispiel

Angenommen, Sie fangen mit 35 Jahren bei Toyota an zu arbeiten und verdienen 35.000 EUR im Jahr (beitragsfähige Bezüge gemäß Kontoauszug zum Toyota.one Basiskonto).

Ihr Garantiekapital berechnet sich dann so:

35.000 EUR x Risikofaktor 0,5 = 17.500 EUR

Angenommen, im folgenden Kontoauszug sind Ihre beitragsfähigen Bezüge auf 36.000 EUR angestigen. Dann beträgt Ihr Garantiekapital im folgenden Jahr

36.000 EUR x Risikofaktor 0,5 = 18.000 EUR

Das Versorgungsguthaben kann als Einmalkapital, in Raten oder als lebenslange Rente ausgezahlt werden (Auszahlungsoptionen).

Wichtig für Mitarbeitende, die sich für die Überleitung auf Toyota.one entscheiden: Ihre Hinterbliebenen erhalten zusätzlich die Garantierente Tod. Bitte beachten Sie außerdem die Besonderheiten für übergeleitete Mitarbeitende.

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